Vereinsordnung
1. Änderungen der Vereinsordnung werden durch den geschäftsführenden Beirat festgelegt und treten durch 2/3 Mehrheit der Anwesenden geschäftsfuhrenden Beiräte in Kraft. Bei etwaigen Änderungen gelten diese ab dem Zeitpunkt des Beschlusses. Die Vereinsordnung wird öffentlich bekannt gegeben und Änderungen im Schaukasten ausgehängt sowie zur Jahreshauptversammlung den Mitgliedern vorgetragen und dabei abgestimmt.
Widersprechen mehr als 10 % der Mitglieder schriftlich der Vereinsordnung, so ist diese bis zur Genehmigung durch eine Mitgliederversammlung auszusetzen.
2. Mitgliedschaft
Aktive Mitgliedschaft: Aktive Mitglieder des Vereins können die volle Förderung im sportlichen wie gesellschaftlichen Bereichen in Anspruch nehmen.
Passive Mitgliedschaft: Passiv ist, wer den Verein finanziell oder in anderer Weise unterstützt. Passive Mitglieder haben keinen Anspruch auf Förderungen und Vergünstigungen. Des weiteren können sie nicht über den Verein am aktiven Turniersport teilnehmen.