Vereinsordnung
6. Vereinsgeschäfte
Der 1. Vorsitzende und der Kassier können ohne vorherigen Beschluss übliche Vereinsgeschäfte bis zu 500 € tätigen. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Verbandsbeiträge.
7. Verleih von Vereinseigentum
Das Vereinsinventar kann durch Hinterlegung einer Kaution beim Inventaristen verliehen werden.
8. Förderungen Sport – Freizeit – Höhe
Die Summe zur Förderung der Mitglieder wird jedes Jahr vom geschäftsführenden Beirat neu festgelegt.
Der Antrag auf Bezuschussung der geförderten Veranstaltungen muss bis vier Wochen nach Teilnahme beim Kassier eingegangen eingegangen sein.
Die jährliche Bezuschussung für Sport und Freizeit liegt bei 50 € pro Person pro Jahr.
Der entsprechende Betrag für Turniere (pro Prüfung) und für Kursbezuschussung werden vom Sportwart und Kassier jährlich neu errechnet/festgelegt.
Zwingende Änderungen im laufenden Jahresprogramm gibt die Vorstandschaft schriftlich als Aushang bzw. auf der Homepage sofort bekannt.
9. Besondere Ereignisse
Bei Geburten, Hochzeiten und im Trauerfall wird das jeweilige Mitglied bedacht.